Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.